CO2-Bericht & andere Schadstoffe
Rechtskonforme Informationen
Die BBL-Gruppe wird 2021 dem EVE-Programm beitreten.
Um die Transporte mit den geringsten Emissionen zu fördern, sieht Artikel L.1431-3 des Transportgesetzes unter anderem vor, dass “jede Person, die eine Personen-, Güter- oder Umzugsdienstleistung vermarktet oder organisiert, dem Leistungsempfänger Informationen über die Menge an Treibhausgasen liefern muss, die von dem oder den zur Erbringung dieser Leistung eingesetzten Verkehrsträgern ausgestoßen wird.”
Die Artikel D. 1431-1 bis D. 1431-23 des Transportgesetzes legen die gemeinsamen Berechnungsgrundsätze für alle Verkehrsträger (Eisenbahn, Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, See- und Luftverkehr) fest.
Die Berechnungsmethodik basiert auf der europäischen Norm EN 16258 zur Berechnung und Angabe von Energie und Treibhausgasemissionen von Verkehrsleistungen.