Ad-valorem-Versicherungen
Ad-valorem-Versicherungen
Unsere Abteilung “Dispute Management” ist direkt der Rechtsabteilung in der Zentrale der BBL-Gruppe unterstellt. Unser Team verfolgt die gesetzliche Rechtsprechung im Transportrecht und vertieft fortlaufend seine Kenntnisse im Umgang mit Streitfällen mit Transportunternehmen.
Dabei greifen sie schnell bei den Transportunternehmen ein, um die Interessen unserer Kunden bestmöglich zu wahren.
Wenn Eigenmittel der BBL-Gruppe betroffen sind, greifen sie ein, um eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu ermitteln.
Berechnung der vertraglichen Entschädigungssumme
Die Entschädigung wird immer auf der Grundlage des volumetrischen Gewichts berechnet, das für die Transportpreisberechnung verwendet wird. Zur Erinnerung: Der Landtransport wird auf der Grundlage von 1 m3 = 1 Tonne, der Seetransport auf der Grundlage von 3 m3 = 1 Tonne und der Lufttransport auf der Grundlage von 6 m3 = 1 Tonne berechnet.
Die Entschädigung wird dann auf der Grundlage eines Betrags in SZR (Sonderziehungsrechten) berechnet.
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es folgende Entschädigung in Euro:
- STRASSE (CMR- Abkommen):
8,33 SZR pro Kilo, d.h. etwa 10,33 € pro Kilo. - LUFT: 16,5837 SZR pro Kilo (Warschauer Abkommen) oder 19 SZR pro Kilo (Montrealer Abkommen), d. h. knapp über 20 € pro Kilo.
- SEE: (Haager Übereinkommen – Visby): 2 SZR pro Kilo (ca. 2,38 €) oder 666,66 SZR pro Paket (ca. 792 €), je nachdem, welcher Wert höher ist. In den meisten afrikanischen Ländern gelten eher die Hamburger Regeln: 835 SZR/Paket (993 €) oder 2,5 SZR/kg (2,97 €/kg), je nachdem, welcher Wert höher ist.
Für detailliertere Informationen können Sie die Website des Instituts für internationales Transportrecht IDIT besuchen: Link
Risikoverhütung, Absicherung und Bearbeitung der Streitfälle
Vorausschauendes Handeln ist der Schlüssel zu einem gut versicherten Transport
Die Haftung der Transportunternehmen ist systematisch auf Standardentschädigungen je nach Gewicht und Volumen der ihnen anvertrauten Güter beschränkt. Die Abkommen von Warschau und Montreal (Lufttransport), die Haag-Visby-Regeln (Seetransport) und das CMR-Abkommen (Straßentransport) begünstigen eindeutig die Beförderer durch recht niedrige Tarife!
Innerhalb der BBL-Gruppe informieren wir unsere Kunden transparent und bieten Lösungen für diejenigen, die eine Garantie für den “tatsächlich” deklarierten Wert ihrer Waren benötigen.